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Steuerrechtliche Auskünfte

Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern sowie die Grundsteuern.

Die kantonale Steuerverwaltung in Liestal ist Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern den Mitarbeitern die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte rechtzeitig ein schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an die kantonale Steuerverwaltung. Das Gesuch können Sie auch schnell und einfach über das Online-Formular einreichen. Für Fristerstreckungen, die mehr als 60 Tage über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen, erhebt die Kantonale Steuerverwaltung eine einmalige Gebühr von CHF 40.00.

Auf der Website des Kantons Basel-Landschaft finden Sie weitere Informationen zum Thema Steuern.

Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Staats- oder Bundessteuer wenden Sie sich bitte direkt an die Kantonale Steuerverwaltung Liestal, Abteilung Steuerbezug Tel. 061 552 51 40.

Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Gemeindesteuer wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Finanzen und Steuern.

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Aktuelles aus der Kantonalen Steuerverwaltung: 12/2014 Download 0 Aktuelles aus der Kantonalen Steuerverwaltung: 12/2014
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