Katasterwesen
Folgende Voraussetzungen führen zur Anpassung der Katasteranzeige:
- Eigentumswechsel aufgrund einer Handänderung (Kauf, Erbgang, Schenkung, etc.)
- Änderung des Brandlagerwertes (Gebäudekatasterwert) aufgrund einer aktuelleren Schätzung durch die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV)
Privatpersonen, die Auskünfte über Grundeigentümerschaften einer bestimmten Parzelle in Pfeffingen wünschen, wenden sich bitte direkt an das Grundbuchamt in Arlesheim. Dieses verfügt über die aktuellsten Daten.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauabteilung | 061 756 81 24 | samuel.voneuw@pfeffingen.ch |