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Hundehaltung

Haben Sie einen (neuen) Hund?

Hunderegistrierung
Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde der Gemeinde zu melden. Diese Anzeigepflicht, innert 14 Tagen, gilt auch für die Weitergabe oder den Tod des Hundes.

Zur Anmeldung Ihres Hundes bei den Einwohnerdiensten benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Daten des Hundes inkl. Chip Nummer
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung, dass Sie als Hundehalter gedeckt sind

 

Gebühren
Die Gebühren werden pro Kalenderjahr erhoben. Ab 1. Juli des laufenden Jahres, wird nur die Hälfte der Gebühr erhoben. Für Arbeitshunde SKG werden keine Gebühren erhoben, sofern eine jährliche Prüfung abgelegt und bestanden wird.

Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung.

Abmelden Ihres Hundes
Teilen Sie uns dies bitte telefonisch, mittels E-Mail oder direkt über unseren Online-Schalter mit. So erhalten Sie im neuen Jahr keine Rechnung der Hundegebühr für Ihren verstorbenen Hund. Darf ein neuer Hund bei Ihnen einziehen? Teilen Sie uns dies ebenfalls bitte mit.

Preis: siehe Gebührenordnung zum Reglement über das Halten von Hunden (Link unter Publikationen)

Weitere Informationen: Finden Sie in der Publikation "Ich möchte gerne einen Hund" (siehe Link unter Publikationen)

Zugehörige Objekte