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Nachführungsgeometer, Amtliche Vermessung

Gemäss § 172 des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches ist die Ge-meinde für die Nachführung der amtlichen Vermessung zuständig. Nachdem nun per Ende 2014 auch das Kreisgeometerbüro Arlesheim aufgehoben wird, musste auch Pfeffingen für dessen Nachfolge besorgt sein. Bei der Nachführung der amtli-chen Vermessung (AV) handelt es sich um wiederkehrende Dienstleistungen, die im gesamten Gebiet der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Zu den AV-Dienstleistungen gehören insbesondere Grenzmutationen, Gebäudenachführungen sowie Rekonstruktion von Lagefixpunkten und Grenzzeichen nach einem Strassenneubau oder -unterhalt.

Die Gemeinde Pfeffingen hat dem Vermessungsbüro Jermann Ingenieure + Geometer AG, Arlesheim, die Nachführung der amtlichen Vermessung ab 1. Dezember 2014 übertragen. Auf diesen Zeitpunkt wechseln sämtliche Vermessungsakten vom Kreisgeometerbüro Arlesheim, Reinach, zum Büro Jermann. Damit wird die Nachführung der amtlichen Vermessung der ganzen Gemeinde Pfeffingen durch die Jermann Ingenieure + Geometer AG, Altenmatteweg 1, 4144 Arlesheim, Tel. 061 706 93 93, Fax 061 706 93 94, E-Mail info@jermann-ag.ch, ausgeführt.

Ab 1. Dezember 2014 sind alle Anfragen und Aufträge (Mutationen, Daten- und Planbezüge usw.) an diese Adresse zu richten.