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Rechtsberatungsstelle / Rechtsauskunft

Sie stehen in einem Rechtsstreit und wissen nicht genau, was Sie tun sollen. Einen Anwalt wollen Sie, vielleicht aus Kostengründen, noch nicht aufsuchen. Sie können sich an folgenden Stellen beraten lassen:

  • Rechtsberatung durch Mitglieder des Anwaltsverbands BL im Gemeindehaus Reinach, Sitzungszimmer Nr. 3 im Erdgeschoss: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 17.00 bis 18.30 Uhr (CHF 10.00 pro Beratung). Anmeldung vor Ort ab 16.45 Uhr. Anzahl auf 14 Personen pro Abend beschränkt.
  • Persönliche Rechtsauskunft am Zivilkreisgericht West, Domplatz 5 (Hofeingang), 4144 Arlesheim: Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation, findet keine persönliche Rechtsauskunft statt.
  • Telefonische Rechtsauskunft durch das Zivilkreisgericht West, Arlesheim, am Mittwochnachmittag, 14.00 bis 17.00 Uhr unter Telefon 061 552 80 20 (unentgeltlich). Anmerkung: Das Telefon unter dieser Nummer wird lediglich am Mittwochnachmittag zu den angegebenen Zeiten bedient. Ausserhalb dieser Zeiten läuft ein Band, welches auf die Rechtsauskünfte des Zivilkreisgerichtes West verweist.


Bitte beachten Sie: Nur an Personen mit Wohnsitz in den entsprechenden Gerichtskreisen erteilen die Zivilkreisgerichte unentgeltliche Rechtsauskunft in Fragen des Privatrechts (Eherecht, Scheidung, Erbrecht, Nachbarrecht, Kauf- und Werkvertragsrecht, Arbeits- und Mietrecht etc.). Keine Rechtsauskunft wird erteilt in Fragen des öffentlichen Rechts (Bauzonenfragen, Sozialversicherungen, Steuern etc.) und des Strafrechts.
Komplizierte Fragestellungen, die ein Aktenstudium erfordern, eignen sich nicht für die unentgeltliche Rechtsauskunft und gehören in die Hand einer Anwältin oder eines Anwalts.

Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung können keine Rechtsauskünfte anbieten. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Zivilkreisgericht West in Arlesheim (061 552 80 00).