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Identitätskarte / Pass

Identitätskarte

Identitätskarten müssen bei der Gemeindeverwaltung persönlich beantragt werden. Es wird ein Passfoto benötigt (auch für Kleinkinder). Die Lieferzeit für eine Identitätskarte beträgt ca. 10 Arbeitstage. Bei Jugendlichen ist bis zum 18. Altersjahr die Unterschrift eines Elternteils erforderlich.

Hinweis für unverheiratete oder geschiedene Elternteile: Bitte beachten Sie, das Formular "Einwilligungserklärung", im Zusammenhang mit der Feststellung der sorgeberechtigten Person, welches Sie auf der Homepage des Passbüros BL finden.

Die alten Ausweise sind zurückzugeben.

Für die Herstellung einer neuen Identitätskarte sind spezielle Anforderungen an die Fotos nötig. Gerne weisen wir Sie auf folgende Punkte hin:

Format

  • Bildgrösse 35 x 45 mm (ohne Rand).
  • Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 29 mm, höchstens 34 mm.
  • Bei einer Person mit voluminösem Haar darf die Gesichtshöhe von 29 mm nicht unterschritten werden. Es ist wichtiger, das Gesicht in der richtigen Grösse abzubilden als die vollständige Frisur (die Haare dürfen ausnahmsweise den Rand überschreiten).
  • Bei Kindern unter 11 Jahren muss die Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 23 mm betragen.


Körperhaltung, Kopfposition, Gesichtsausdruck und Blickrichtung

  • Person muss gerade vor der Kamera sitzen (Schultern gerade) und direkt in die Kamera blicken (Frontalaufnahme).
  • Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt).
  • Nase auf der gekennzeichneten Vertikal-Mittellinie der Schablone.
  • Beide Augen müssen offen, auf gleicher Höhe und deutlich sichtbar sein (auch bei Brillenträgern).
  • Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen (freundlicher Gesichtsausdruck ist erlaubt!).
  • Keine Hand und kein Gegenstand (z.B. Pfeife) im Gesicht.
  • Auch bei Kindern darf weder eine andere Person noch ein Gegenstand auf dem Foto ersichtlich sein.


Brillenträger

  • Augen dürfen nicht durch Brillengestelle verdeckt werden.
  • Keine Spiegelung der Brillengläser.
  • Keine getönten Gläser oder Sonnenbrille.
  • Bei Sehbehinderten sind verdunkelte Brillengläser gestattet.


Ausleuchtung, Schärfe und Kontrast

  • Foto muss scharf und kontrastreich sein.
  • Ausleuchtung gleichmässig (keine Schatten im Gesicht).
  • Natürliche Hauttöne.
  • Keine Spiegelung auf der Haut (hot spots) und keine roten Augen.


Hintergrund

  • Hintergrund einfarbig, einheitlich und neutral; keine Schatten.
  • Klare Trennung zwischen Hintergrund und Kopf.


Kopfbedeckung

  • Grundsätzlich nicht erlaubt. Kein Stirn- oder augenfälliges Haarband oder auf den Kopf geschobene Brille etc.
  • Ausnahmen sind nur aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen Gründen gestattet (bei Ordensfrauen oder Personen, die einer Glaubensgemeinschaft angehören, die das Tragen einer Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit vorschreibt). In diesem Fall gilt: Das Gesicht muss mindestens von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.


Fotoqualität und weitere Anforderungen

  • Es werden Schwarzweiss- und Farbfotos zugelassen. Das Foto im Ausweis wird schwarzweiss sein.
  • Das Fotopapier muss eine glatte, nicht strukturierte Oberfläche haben (hochglanz oder halbmatt). Die Oberfläche darf keine mit dem Finger spürbare Struktur haben (sog. Pearl- oder Seidenraster-Effekt).
  • Für die Herstellung der Bilder darf nur speziell für Fotoabbildungen vorgesehenes Papier verwendet werden.
  • Das Foto darf nicht älter als 1 Jahr sein.
  • Es darf keine Knicke, Unebenheiten und Verunreinigungen aufweisen.
  • Es darf keine abgerundeten Ecken haben.
  • Es darf keine Pixelstruktur ersichtlich sein.
  • Fotos mit Personen in Uniform sind nicht gestattet.
  • Bei Kleinkindern oder behinderten Personen müssen nicht zwingend alle Anforderungen erfüllt sein. Insbesondere bezüglich Blick in die Kamera, neutralem Gesichtsausdruck und Kopfgrösse sind Abweichungen akzeptabel.


Gebühren für Identitätskarte

  • Identitätskarte für Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren): Fr. 35.00 / 5 Jahre gültig
  • Identitätskarte für Erwachsene: Fr. 70.00 / 10 Jahre gültig


Pass

Seit dem 22. Februar 2010 können keine Pässe mehr auf der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Zuständig ist das Passbüro Basel-Landschaft, Mühlegasse 8, 4410 Liestal.

Den Termin zur Erfassung der biometrischen Daten können Sie telefonisch (061 552 58 69) oder per Internet vereinbaren.

Ab 1. Juli 2020 können Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft ihre biometrischen Daten in Liestal (Mühlegasse 8) oder in Basel (Spiegelgasse 6) erfassen und sich einen Pass oder ein Kombi (Pass und Identitätskarte) ausstellen lassen.

Dort wird Ihr Gesicht vermessen, das Foto gemacht, die Fingerabdrücke genommen und Sie leisten eine elektronische Unterschrift. Bitte nehmen Sie auch die allenfalls vom Passbüro verlangten Dokumente mit.

Für weitere Infos zur Passbestellung klicken Sie bitte auf diesen Web-Link.

Gebühren für Pass

  • Schweizer Pass 10 für Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) : Fr. 65.00 / 5 Jahre gültig
  • Schweizer Pass 10 für Erwachsene: Fr. 145.00 / 10 Jahre gültig


Gebühren für Kombi = Schweizer Pass und Identitätskarte zusammen

  • Kombi (Schweizer Pass 10 und Identitätskarte 03) für Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren): Fr. 78.00 / beides 5 Jahre gültig
  • Kombi (Schweizer Pass 10 und Identitätskarte 03) für Erwachsene: Fr. 158.00 / beides 10 Jahre gültig
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