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Grobsperrgut brennbar und unbrennbar

Grobsperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergl.), der nicht via Hauskehricht entsorgt werden kann. Zusätzlich können auch alle unbrennbare Abfälle, wie z.B. Bauschutt, Keramik, Blumenkisten oder Fensterglas entsorgt werden.

Es finden vierteljährliche Sperrgutsammlungen statt.

max. Grösse: 200 x 100 x 100 cm
Höchstgewicht pro Sperrgut: 50 kg

Tipps

Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen!

In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.

Wichtig

Sperrgut mit den entsprechenden Vignetten versehen!

Gebühren

gebührenpflichtig

Produkte

Gartenmöbel aus Holz; Gartenzaun, behandelt; Holzgestell; Holzkiste; Holzmöbel; Holzpalette; Holzpalisade, behandelt; Isolationsmatten; Korkmatten; Lättlicouch; Matratze; Polstersessel; Teppich; Schlitten aus Holz; Ski; Snowboard; Sockelleisten aus Holz; Spannteppich; Spanplatte behandelt; Türen aus Holz; Wohnwand

Regelmässige Abfuhr

Nächste Sammeltermine

Sammlung Wann? Wo?