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Gesetzliche Sozialhilfe

Die Sozialhilfe hilft Menschen, die sich in einer Notlage befinden. Gesetzliche Grundlage ist das Sozialhilfegesetz und für die materielle Unterstützung die geltenden kantonalen Richtlinien.

Die Sozialen Dienste Aesch/Pfeffingen klären die Situation umfassend und professionell ab und stellen Anträge an die Sozialhilfebehörde. Die Fallführung wird im Auftrag der Sozialhilfebehörde durch die Sozialberatung vollzogen.

Ihre Anfrage wird vertrauensvoll, detailliert und unter Wahrung der Diskretion abgeklärt. Oft macht es Sinn, sich frühzeitig um die Lösung von Problemen zu kümmern. Zögern Sie nicht, die Hilfe der Sozialen Dienste und der Sozialberatung in Anspruch zu nehmen.

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