Einwohnergemeindeversammlung
Für die politische Meinungsbildung ist die Einwohnergemeindeversammlung (kurz: Gemeindeversammlung) massgebend. An der Gemeindeversammlung hat jede Stimmbürgerin bzw. jeder Stimmbürger von Pfeffingen die Möglichkeit, über neue Reglemente, Budget und Rechnung sowie über grössere Investitionskredite und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen.
Die Gemeindeversammlung findet grundsätzlich zwei Mal pro Jahr statt: Die Rechnungs-Gemeindeversammlung im Juni und die Budget-Gemeindeversammlung im Dezember. Weitere Gemeindeversammlungen können bei Bedarf einberufen werden.
Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung beschliesst über neue Aufgaben der Gemeinde und über Investitionsvorhaben und -kredite. |
Kompetenzen: | Die Befugnisse, die der Gemeindeversammlung zustehen, sind in § 47 ff des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt. Durch ein Gemeindereglement können der Gemeindeversammlung weitere Befugnisse eingeräumt werden, soweit sie nicht aufgrund der Gesetzgebung ausdrücklich einem anderen Gemeindeorgan zustehen. |
Voraussetzungen: | Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer mit Vollendung des 18. Altersjahres. Nicht stimmberechtigte Personen dürfen der Versammlung als Gäste beiwohnen. |
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