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Schulrat des Kindergartens und der Primarschule Pfeffingen

Der Schulrat ist eine politisch gewählte Behörde. Er ist der Schule übergeordnet und steht auf gleicher Ebene wie der Gemeinderat.

Als Kollegialbehörde sind alle fünf Mitglieder gleichberechtigt. Der Gemeinderat ist durch ein Mitglied im Schulrat vertreten.

Kernpunkte und Hauptaufgaben des Schulrates
  • Der Schulrat ist zuständig für richtungweisende Fragen der Schule.
  • Er ist eine Art „Brücke“ zwischen Trägerschaft (Öffentlichkeit) und Schule.
  • Er vertritt die Anliegen der SchülerInnen, der Erziehungsberechtigten, der Gemeinde und des Kantons gegenüber der Lehrerschaft und der Schulleitung.
  • Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung.
  • Er ist Anstellungsbehörde von Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag auf Antrag der Schulleitung.
  • Er genehmigt das Schulprogramm.
  • Er sorgt für die Umsetzung der Qualitätssicherung.
  • Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
  • Er hat das Recht, den Unterricht zu besuchen.

Wie gehen Sie bei Problemen vor?

Verständlicherweise sehen Sie als Eltern eine sich anbahnende Konfrontation meist nur aus der Sicht Ihres Kindes. Darum ist es wichtig, dass Sie zuerst das Gespräch mit der betreffenden Lehrkraft suchen, bevor Sie sich an die Schulleitung wenden. Suchen Sie das Gespräch mit der Lehrkraft nicht zu kurz vor dem Unterricht. Vereinbaren Sie einen für beide passenden Termin. Die Schulleitung sollte erst um Hilfe gebeten werden, wenn das Problem mit der Lehrkraft nicht gelöst werden kann. Die Schulleitung entscheidet. Dagegen kann beim Schulrat rekuriert werden.

Die aktuelle Amtsperiode dauert vom 1. August 2020 bis 31. Juli 2024.

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