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Sozialhilfebehörde Pfeffingen

Die Sozialhilfe hat die Aufgabe, der Bedürftigkeit vorzubeugen, deren Ursachen zu ermitteln und zu beseitigen, durch geeignete Massnahmen deren Folgen zu lindern und zu beheben, sowie die Selbsthilfe von Bedürftigen zu fördern.

Die Sozialhilfebehörde entscheidet über Unterstützungsmassnahmen für Personen, welche nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Das kantonale Sozialhilfegesetz legt die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen fest.

Vorbereitet und umgesetzt werden die Entscheide durch den Sozialdienst der Gemeinden Aesch/Pfeffingen/Duggingen, der die persönliche und finanzielle Situation der Unterstützungssuchenden abgeklärt und der Sozialhilfebehörde Antrag stellt sowie Bericht erstattet.

Die Sozialhilfebehörde besteht aus drei Mitgliedern. Zwei Mitglieder werden durch die Stimmberechtigten gewählt. Der zuständige Gemeinderat, bzw. die zuständige Gemeinderätin des Ressorts „Soziales“, gehört der Sozialhilfebehörde von Amtes wegen an.

Die Sozialhilfebehörde wird alle vier Jahre von den Pfeffinger Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung gewählt.

In der aktuellen Amtsperiode 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 setzt sich die Sozialhilfebehörde wie folgt zusammen:

Kontakt

Sozialhilfebehörde Pfeffingen
Hauptstrasse 63
4148 Pfeffingen

Öffnungszeiten

Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

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