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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Birstal (KESB Birstal)

Die Revision des auf Bundesebene geregelten Vormundschaftsrechtes zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht zwingt die Gemeinden, ihre Behördenorganisation anzupassen. Die Birstaler Gemeinden Aesch, Arlesheim, Birsfelden, Duggingen, Pfeffingen, Münchenstein, Muttenz und Reinach haben sich zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Birstal zusammengeschlossen.

Die vormundschaftlichen Aufgaben wurden bisher von den kommunalen Vormundschaftsbehörden wahrgenommen. Die revidierten Vorschriften des Bundesgesetzes verlangten professionelle Kindes­ und Erwachsenenschutzbehörden, was zur Neugestaltung der Behördenorganisation im Kanton Basel-Landschaft führte.

Ab dem 1. Januar 2013 sind ausschliesslich die Einwohnergemeinden für die Bestellung der Kindes-und Erwachsenenschutzbehörden zuständig, weshalb sich alle 86 Baselbieter Gemeinden durch Vertrag regional zu sechs Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden zusammengeschlossen haben: KESB Birstal, KESB Laufental, KESB Leimental, KESB Liestal, KESB Frenkentäler und KESB Gelterkinden/Sissach. Die kommunalen Vormundschaftsbehörden, das Kantonale Vormundschaftsamt und die Amtsvormundschaften wurden per 31. Dezember 2012 aufgelöst.

Die KESB Birstal besteht aus zwei Spruchkörpern (Entscheid-Gremium) mit je einem Präsidium, einem Behördensekretariat und der Berufsbeistandschaft. Der Spruchkörper muss zwingend mit einer Juristin oder einem Juristen besetzt sein, Entscheide werden in der Regel in 3-er Besetzung gefällt. Die Gemeinde, in der die von einem Entscheid betroffene Person ihren Wohnsitz hat, ist nicht in der Behörde vertreten. Die Vertragsgemeinden der KESB Birstal sind im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutzrecht inskünftig dennoch in unterschiedlichem Ausmass tätig.

Die KESB sind neu auch für die fürsorgerische Unterbringung (heute fürsorgerische Freiheitsentziehung) zuständig. ln diesem Bereich werden alle Baselbieter KESB einen gemeinsamen Pikettdienst organisieren.

Beschwerden gegen Entscheide der KESB sind direkt ans Kantonsgericht als fachliche Aufsichtsbehörde zu richten. Die administrative Aufsicht übt die Sicherheitsdirektion aus, die allerdings Entscheide der KESB im Einzelfall weder abändern noch aufheben kann.

Anschrift:

KESB Birstal
St. Jakobstrasse 41
4132 Muttenz
061 599 85 70
birstal@kesb-bl.ch

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Birstal (KESB Birstal)
St. Jakobstrasse 41
4132 Muttenz

Tel. 061 599 85 70
Fax 061 599 85 71
birstal@kesb-bl.ch

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