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Urnenstandort Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 63, 4148 Pfeffingen
Urnen Öffnungszeiten Samstag: 19.00 - 20.00 Uhr
Sonntag: 10.30 - 11.30 Uhr
Hinweis Die hier publizierten Ergebnisse von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen beinhalten selbstverständlich nur die kommunalen Teilresultate.

Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter http://www.baselland.ch/main2-htm.273692.0.html und des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde bis am Mittwoch vor dem Abstimmungssonntag verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises auf der Gemeindeverwaltung persönlich abholen und einen Identitätsnachweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in ein mit "Stimm-/Wahlzettel" angeschriebenes Kuvert und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken, bei der Gemeindeverwaltung in den Briefkasten einwerfen oder es während der Schalteröffnungszeiten direkt auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Der Brief muss spätestens am Samstag, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (Achtung: B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
Kontakt Walter Speranza, Gemeindeverwalter