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17.02.2019 09:48:58
Kommende Abstimmungs- und Wahltermine
Vergangene Abstimmungs- und Wahltermine
HinweisAlle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen sind nur
Teilresultate.
Die
gesamten Resultate des
Kantons finden Sie unter
www.bl.ch und des
Bundes unter
www.admin.ch
Urnen Öffnungszeiten
Das Wahllokal ist am Abstimmungssonntag wie folgt geöffnet: 10.30-11.30 Uhr
Urnenstandort
Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 63, 4148 Pfeffingen
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmenWas ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken, während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeinde abgeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen. Der Brief muss spätestens am Samstag, 17.00 Uhr, eintreffen (B-Post braucht mindestens 3-4 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist