Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 12. Dezember 2018
- Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 2018 wird mit grossem Mehr, bei einer Enthaltung, genehmigt.
- Die Herren Jan Kammermann und Carlo Wolf werden in geheimer Abstimmung für den Rest der Wahlperiode bis 30. Juni 2020 in das Wahlbüro Pfeffingen gewählt.
- Der Brutto-Investitionskredit über CHF 1‘046'000 für die Tiefbauarbeiten „Im Noll“, umfassend den Ersatz Wasserleitung, den Bau einer Sauberabwasserleitung und die Strasseninstandstellung, inkl. Ersatz Strassenbeleuchtung, wird einstimmig bewilligt.
- Der Brutto-Investitionskredit über CHF 446'000 für das „Kanalsanierungsprogramm 2019“ wird einstimmig bewilligt.
- Der Gemeindesteuerfuss 2019 für die natürlichen Personen wird einstimmig auf 45 % festgelegt.
- Für die juristischen Personen wird für das Jahr 2019 der Kapitalsteuersatz auf 0.25 % sowie der Ertragssteuersatz auf 4.4 % einstimmig festgelegt.
- Das Budget 2019 (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung) wird einstimmig gutgeheissen und vom Finanzplan 2019-2023 Kenntnis genommen.
- Die Teilrevision des Zonenreglements Siedlung und Dorfkern, Mutation 2018“ wird einstimmig genehmigt.
Gegen diese Beschlüsse, ausgenommen Ziffern 1, 2, 5, 6 und 7, kann gemäss § 49 des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970, innert 30 Tagen seit der Beschlussfassung das Referendum ergriffen werden.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann, gemäss § 83 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 (SGS 120), innert 3 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Beschwerde erhoben werden.
NAMENS DES GEMEINDERATES
Der Präsident: Sven Stohler
Der Verwalter: Walter Speranza