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Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 12. Dezember 2018

13. Dezember 2018
  1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 2018 wird mit grossem Mehr, bei einer Enthaltung, genehmigt.
  2. Die Herren Jan Kammermann und Carlo Wolf werden in geheimer Abstimmung für den Rest der Wahlperiode bis 30. Juni 2020 in das Wahlbüro Pfeffingen gewählt.
  3. Der Brutto-Investitionskredit über CHF 1‘046'000 für die Tiefbauarbeiten „Im Noll“, umfassend den Ersatz Wasserleitung, den Bau einer Sauberabwasserleitung und die Strasseninstandstellung, inkl. Ersatz Strassenbeleuchtung, wird einstimmig bewilligt.
  4. Der Brutto-Investitionskredit über CHF 446'000 für das „Kanalsanierungsprogramm 2019“ wird einstimmig bewilligt.
  5. Der Gemeindesteuerfuss 2019 für die natürlichen Personen wird einstimmig auf 45 % festgelegt.
  6. Für die juristischen Personen wird für das Jahr 2019 der Kapitalsteuersatz auf 0.25 % sowie der Ertragssteuersatz auf 4.4 % einstimmig festgelegt. 
  7. Das Budget 2019 (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung) wird einstimmig gutgeheissen und vom Finanzplan 2019-2023 Kenntnis genommen.
  8. Die Teilrevision des Zonenreglements Siedlung und Dorfkern, Mutation 2018“ wird einstimmig genehmigt.

 

Gegen diese Beschlüsse, ausgenommen Ziffern 1, 2, 5, 6 und 7, kann gemäss § 49 des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970, innert 30 Tagen seit der Beschlussfassung das Referendum ergriffen werden.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann, gemäss § 83 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 (SGS 120), innert 3 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Beschwerde erhoben werden.

NAMENS DES GEMEINDERATES
Der Präsident: Sven Stohler
Der Verwalter: Walter Speranza