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Zusatzbeiträge nach dem Ergänzungsleistungsgesetz

25. Oktober 2018

Das Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen durch die Gemeinde Pfeffingen, welches durch die Gemeindeversammlung am 28. Juni 2018 beschlossen wurde, wurde vom Kanton in der Zwischenzeit genehmigt und ist am 1. September 2018 in Kraft getreten.

Das Reglement regelt folgende wesentlichen Aspekte:

  • Die Begrenzung der Zusatzbeiträge.
  • Die Rückforderung der Zusatzbeiträge.
  • Die Ausrichtung der Zusatzbeiträge.
  • Die Übergangsregelung für Zusatzbeiträge.

Das vollständige Reglement und die dazugehörige Verordnung sind auf der Homepage aufgeschaltet oder können am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Gemeinderat Pfeffingen