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Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 28. Juni 2018

29. Juni 2018
  1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2017 wird einstimmig genehmigt.
  2. Die Herren Manuele Häusler und Kevin Ly werden in geheimer Abstimmung für den Rest der Wahlperiode bis 30. Juni 2020 in das Wahlbüro Pfeffingen gewählt.
  3. Die Jahresrechnungen 2017 und die vorgeschlagene Teilverwendung des Ertragsüberschusses in Höhe von CHF 140‘000 als „Vorfinanzierung Neubau Schulhaus“ werden diskussionslos und einstimmig genehmigt.
  4. Dem Erlass eines Reglements zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen durch die Gemeinde Pfeffingen wird ohne Wortbegehren mit grossem Mehr, bei 2 Enthaltungen, zugestimmt.
  5. Dem Brutto-Investitionskredit in Höhe von CHF 1'130’000 (Preisbasis 30. April 2018) für den Bau einer Verbindungsleitung der Wasserversorgung Pfeffingen zwischen dem Reservoir Steinbrunnen und der Zone Schlossgut wird mit grossem Mehr, bei 4 Enthaltungen, zugestimmt.
  6. Dem Brutto-Investitionskredit in Höhe von CHF 740'000 für die Tiefbauarbeiten „Hauptstrasse, Teilabschnitt Vogtackerweg bis Verzweigung Rüttimatt“, umfassend die Strasseninstandstellung (CHF 521'000) und die Umsetzung von Überflutungsmassnahmen (CHF 219'000) wird mit grossem Mehr, bei 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, zugestimmt.

Gegen die obigen Beschlüsse gemäss den Ziffern 4, 5 und 6 kann, gestützt auf § 49 des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970, innert 30 Tagen seit der Beschlussfassung das Referendum ergriffen werden.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann, gemäss § 83 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 (SGS 120), innert 3 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Beschwerde erhoben werden.

NAMENS DES GEMEINDERATES

Der Präsident: Sven Stohler

Der Verwalter: Walter Speranza