Kopfzeile

Inhalt

Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 5. Dezember 2017

6. Dezember 2017
  1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 2017 wird einstimmig genehmigt.
  2. Der Brutto-Investitionskredit über CHF 687'000 für die Tiefbauarbeiten „Buchenweg/Eichenweg“, umfassend Ersatz Wasserleitung und Strasseninstandstellung, inkl. Ersatz Strassenbeleuchtung Eichenweg, wird einstimmig bewilligt.
  3. Auf Antrag aus der Versammlung, wird der Brutto-Investitionskredit über CHF 360'000 für die Integration „Wasserversorgungsnetz Zone Schlossgut“ in die „Niederzone“ mit 18 Ja- und 8 Nein-Stimmen, bei 5 Enthaltungen, an den Gemeinderat zurückgewiesen.
  4. Auf Antrag aus der Versammlung, wird der Brutto-Investitionskredit über CHF 740'000 für die Tiefbauarbeiten „Hauptstrasse, Teilabschnitt Vogtackerweg bis Verzweigung Rüttimatt“, umfassend Strasseninstandstellung und Umsetzung Überflutungsmassnahmen, mit 23 Ja- und 4 Nein-Stimmen, bei 5 Enthaltungen, an den Gemeinderat zurückgewiesen.
  5. Der Brutto-Investitionskredit über CHF 230'000 für das „Kanalsanierungspro-gramm 2018“ wird einstimmig bewilligt.
  6. Der Brutto-Investitionskredit über CHF 235‘000 für den Ersatz eines Werkhof-Fahrzeugs wird, mit einer Gegenstimme, bewilligt.
  7. Der Auflösung der Zivilschutzorganisation Angenstein per 31.12.2017 und dem Beitritt der Gemeinde Pfeffingen zum Bevölkerungsschutzverbund Birs (BSV Birs) per 01.01.2018 wird einstimmig zugestimmt.
  8. Der Gemeindesteuerfuss 2018 für die natürlichen Personen wird einstimmig auf 45 % festgelegt.
  9. Für die juristischen Personen wird für das Jahr 2018 der Kapitalsteuersatz auf 0.25 % sowie der Ertragssteuersatz auf 4.4 % einstimmig festgelegt.
  10. Das Budget 2018 (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung) wird, unter Berücksichtigung von Ziff. 3 und 4, einstimmig gutgeheissen und vom Finanzplan 2018-2022 Kenntnis genommen.

Gegen diese Beschlüsse, ausgenommen Ziffern 1, 3, 4, 8, 9 und 10, kann gemäss § 49 des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970, innert 30 Tagen seit der Beschlussfassung das Referendum ergriffen werden.

NAMENS DES GEMEINDERATES
Der Präsident: Sven Stohler
Der Verwalter: Walter Speranza