Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 28. Juni 2017
- Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2016 wird einstimmig genehmigt.
- Die Jahresrechnungen 2016 und die vorgeschlagene Teilverwendung des Ertragsüberschusses in Höhe von CHF 360‘000 als „Vorfinanzierung Neubau Schulhaus“ werden mit grossem Mehr, bei einer Enthaltung, genehmigt.
- Dem Brutto-Investitionskredit in Höhe von CHF 585‘000 (Preisbasis 31. März 2017) für den Ersatz der bestehenden Stützmauer entlang des Spiel- und Sportplatzes auf dem Schulareal wird mit grossem Mehr, bei einer Nein-Stimme und 5 Enthaltungen, zugestimmt.
- Der Ersatz des bestehenden Hartbelags des Spiel- und Sportplatzes auf dem Schulhausareal durch einen Weichbelag aus Gummi-Granulat und der damit verbundene Investitionskredit in Höhe von CHF 216'000 wird mit 18 Nein-Stimmen, 11 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen, abgelehnt.
Gegen den Beschluss gemäss Ziffer 3 kann, nach § 49 des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970, innert 30 Tagen seit der Beschlussfassung das Referendum ergriffen werden.
NAMENS DES GEMEINDERATES
Der Präsident: Sven Stohler
Der Verwalter: Walter Speranza
Datum der Neuigkeit 29. Juni 2017