Erwahrung der Wahl Sozialhilfebehörde PfeffingenInnerhalb der vorgesehenen Frist von 3 Tagen nach der ordentlichen Veröffentlichung der Ergebnisse der Wahl in die Sozialhilfebehörde Pfeffingen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024, sind beim Regierungsrat keine Einsprachen gegen die Wahlergebnisse eingegangen. Gestützt auf § 15 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte hat der Gemeinderat die Wahl durch die Gemeindeversammlung vom 9. Februar 2021 erwahrt. Er wünscht Frau Kathrin Haidlauf und Frau Esther Oser weiterhin viel Erfolg sowie Zufriedenheit in ihrem Amt. Gemeinderat Pfeffingen Datum der Neuigkeit 11. März 2021
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