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Kantonales Gasttaxengesetz

21. Januar 2016
Auch private Anbieter von Wohnungen und Zimmer sind erhebungs- und deklarationspflichtig.
Der Kanton Basel-Landschaft erhebt seit 2014 eine Gasttaxe von CHF 3.50 pro Nacht und Person auf Übernachtungen im Kanton. Im Gegenzug erhalten die Gäste das Mobility-Ticket und den Gästepass.

Das Mobility-Ticket ist in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Region Basel während der Dauer des Aufenthalts als Fahrausweis gültig. Der Gästepass Baselland ermöglicht die vergünstigte Nutzung von mehr als 50 Freizeitangeboten in der Region. Der Reinertrag der Taxe wird zweckgebunden für Leistungen und Tourismusprojekte eingesetzt, die im Interesse der Gäste liegen.

Die Gasttaxe wird auf Übernachtungen in gewerblichen Beherbergungsbetrieben erhoben. Gewerblich heisst, dass jegliche entgeltliche Übernachtungen erhebungs- und deklarationspflichtig sind. Das Gesetz schliesst somit nicht nur Hotels, Gasthöfen und Campings, sondern auch Unterkünfte von Privatpersonen wie Bed & Breakfast oder Zimmer auf Airbnb.com ein.

Von der Abgabepflicht befreit sind Übernachtungen von Personen, die im Kanton Wohnsitz haben sowie Kinder unter 12 Jahren. Von Personen, die insgesamt während mehr als 30 Tagen pro Jahr von der gleichen Gaststätte beherbergt werden, wird vom 31. Tag an keine Taxe mehr erhoben.

Seitens der Anbieter besteht eine Melde- und Deklarationspflicht bei der Baselland Tourismus Services AG, die vom Kanton mit der Gasttaxenadministration beauftragt ist. Verstösse gegen die Vorschriften dieses Gesetzes werden mit Busse von 100 bis 20'000 Franken geahndet.

Weitere Informationen über die Gasttaxe sind unter www.gasttaxe-bl.ch zu finden. Betriebe können sich direkt bei der Baselland Tourismus Services AG unter der Telefonnummer 061 927 64 34 oder services-ag@baselland-tourismus.ch anmelden.

Baselland Tourismus