HundehaltungDie Verwaltung bittet alle Hundehalter, sämtliche Mutationen (z.B. wenn ein Hund verstorben ist und dies noch nicht gemeldet wurde, Neuanmeldungen etc.), welche ihren Hund betreffen, bis am 6. Januar 2021 telefonisch, schriftlich oder persönlich zu melden damit die Rechnungsstellung der „Hundesteuer“ für das kommende Jahr möglichst korrekt vorgenommen werden kann. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit bereits im Voraus. Gemeindeverwaltung Pfeffingen Datum der Neuigkeit 10. Dez. 2020
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