Verkehrspolizeiliche Anordnung (VPA)Örtlichkeit: Pfeffingen, Klusstrasse (ab Gemeindegrenze Aesch, westwärts auf einer Länge von rund 220 m) Massnahme: Parkverbot (Signal 2.50), beidseitig Begründung: Sicherstellung der Durchfahrt für sämtliche Motorfahrzeuge sowie Rettungsfahrzeuge der Blaulichtorganisationen, aufgrund der engen örtlichen Strassenverhältnisse. Gesetzliche Grundlagen:
Gemeinderatsbeschluss: Beschluss Nr. 2021/37 vom 1. März 2021 Rechtsmittel: Gegen diese Anordnungen kann gemäss §§ 172ff. des Gemeindegesetzes (SGS 180) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (SGS 175) innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstr. 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig. Gemeinderat Pfeffingen Datum der Neuigkeit 11. März 2021
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