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Aktion „Für eine saubere Umwelt“

4. August 2023

Einmal mehr erinnern wir Sie an ihre Pflichten als „Hundeherrchen und Hundefrauchen“, welche in § 5 des Reglementes über das Halten von Hunden wie folgt festgehalten sind:

„Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind zur Beseitigung des Kots ihrer Hunde auf öffentlichem oder fremdem privatem Areal verpflichtet, ausgenommen in Hundetoiletten. Der aufgenommene Kot ist in die dafür vorgesehenen Behälter (Robidog) oder privat zu entsorgen.“

Insbesondere am Burgweg sowie am Eichbergweg, aber auch im restlichen Gemeindegebiet, muss immer wieder festgestellt werden, dass Baum-Rabatten, Feldwege und Grünstreifen illegal als „Hundetoiletten“ genutzt werden. Gegen fehlbare Hundehalterinnen und Hundehalter können gemäss § 11 des genannten Reglements Strafen bis CHF 1'000.00 verhängt werden. Beachten Sie hierzu auch die Plakataktion „Für eine saubere Umwelt“. Besten Dank für Ihre Rücksichtnahme.

Gemeindeverwaltung Pfeffingen

Für eine saubere Umwelt!